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Vereinssatzung

Satzung

des „Philatelistenverein 1882 e.V. Hugo Schwaneberger Leipzig“ im Bund Deutscher Philatelisten e.V.

 

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

 

1. Der Verein, hervorgegangen aus der Sektion Leipzig des „Internationalen Philatelistenvereins Dresden 1877“ und am 4. Februar 1992 unter der Nummer 1170 beim Kreisgericht Leipzig - Stadt im Vereinsregister eingetragen, trägt den Namen :

„Philatelistenverein 1882 e.V. Hugo Schwaneberger Leipzig“.

Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig.
 

2. Der Verein führt ein Vereinszeichen ( Signet ), das nur mit Genehmigung des Vorstands benutzt werden darf.
 

3. Der Verein ist Mitglied des Bundes Deutscher Philatelisten und des Verbandes Sächsischer Philatelistenvereine. Weitere Mitgliedschaften in anderen Organisationen erfordern den Beschluss der Mitgliederversammlung.
 

4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins

 

1. Zweck des Vereins ist die Förderung und Verbreitung der Philatelie, insbesondere durch:
- den freiwilligen Zusammenschluss philatelistisch interessierter Bürger;

- die Vertretung der gemeinsamen Interessen der dem Verein angehörenden Mitglieder;

- die Pflege und Unterstützung der wissenschaftlichen Philatelie und des Fachschrifttums;

- die Förderung der Heimatgeschichte, insbesondere der Post- und Philateliegeschichte

der Stadtregion Leipzig durch Erforschung geschichtlicher Ereignisse und Verbreitung

der Ergebnisse mit den Mitteln der Philatelie;

die Durchführung philatelistischer Veranstaltung aller Genres;

die Förderung der philatelistischen Jugend und des Nachwuchses;

- die Organisierung eines niveauvollen und geselligen Vereinslebens.
 

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sein Wirken ist nicht auf Erwerbstätigkeit gerichtet.
 

3. Der Verein bewahrt unter Anerkennung demokratischer Grundsätze Neutralität in politischer und weltanschaulicher Hinsicht.

 

§ 3 Mitgliedschaft

 

1. Der Verein hat

- ordentliche Mitglieder

- außerordentliche Mitglieder

- Ehrenmitglieder

- jugendliche Mitglieder.
 

2. Ordentliches Mitglied kann jede volljährige natürliche Person werden, die die Satzung des Vereins anerkennt und bereit ist, sich für deren Verwirklichung einzusetzen.
 

2.1. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag zu stellen, über den der Vorstand entscheidet. Vorhergehende Mitgliedschaft in anderen philatelistischen Organisationen wird anerkannt.
 

2.2. Jedes ordentliche Mitglied erhält nach Entrichtung des Jahresbeitrags eine Mitgliedskarte, die zur unentgeltlichen Nutzung aller Einrichtungen und philatelistischen Veranstaltungen des Vereins berechtigt.
 

2.3. Eine Mitgliedschaft von Jugendlichen bedarf der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

3. Zu außerordentlichen Mitgliedern können Förderer, Gönner und Freunde des Vereins ernannt werden. Sie haben beratende Stimme und bekleiden keine Wahlfunktion des Vereins. Sie haben keinen Anteil am Vereinsvermögen.
 

4. Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder zahlen keine Beiträge, und haben nur Stimmrecht und Anteil am Vereinsvermögen, wenn sie ordentliche Mitglieder waren.

 

§4 Beendigung der Mitgliedschaft

 

1. Die Mitgliedschaft im Verein endet durch:

- Austritt

- Ausschluss

- Ableben

In allen drei Fällen erlöschen die Rechte und Pflichten des Mitglieds an bzw. gegenüber dem Verein, jedoch bleiben rückständige finanzielle Verpflichtungen des Mitglieds bestehen.

 

2. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres möglich und mss mindestens drei Monate vorher schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

 

3. Der Ausschluss kann erklärt werden, wenn:

- sich ein Mitglied unehrenhafte Handlungen zuschulden kommen lässt;

- sich beharrlich weigert, den Bestimmungen der Satzung und den auf Grund gültiger Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstands getroffenen Festlegungen Folge zu leisten;

- den Mitgliedsbeitrag nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung nicht entrichtet hat:

Der Ausschluss erfolgt nach Anhören des Ehrenrats durch Vorstandsbeschluss. Er wird dem Betroffenen durch Einschreiben mitgeteilt.

Der Betroffenen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich Einspruch erheben . Der Fall wird dann der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorgetragen.

 

§5 Vereinsorgane

 

Es gibt folgende Vereinsorgane:

- Mitgliederversammlung

- Vorstand

- Ehrenrat

- Interessengemeinschaften

- Prüfungsauschuß
 

1. Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins, sie findet jeweils im ersten Vierteljahr des Geschäftsjahres statt.

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

- Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands

- Jahresbericht der Fachleiter und Interessengemeinschaften

- Bestätigung des Jahresveranstaltungsplans

- Festlegung des Etats und des Mitgliedsbeitrags für das folgende Geschäftsjahr

- Wahl des Vorstands und der Kassenprüfer

- Mitgliederfragen

- Bericht des Prüfungsausschusses und Entlastung des Vorstands

- Beschlussfassung nach Diskussion

Die Mitgliederversammlung ist dann beschlussfähig, wenn alle Mitglieder dazu rechtzeitig schriftlich eingeladen wurden.
Beschlüsse werden, sofern es die Satzung nicht anders vorschreibt, mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen können nach Bedarf vom Vorstand einberufen werden, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder eine solche verlangen.
Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt. Es wird von zwei Vorstandsmitgliedern unterschrieben.

 

2. Der Vorstand

Die Leitung des Vereins liegt in der Hand des Vorstands.

Der Vorstand besteht aus:

- dem Vorsitzenden

- dem stellvertretenden Vorsitzenden

- dem Kassenwart

- dem Schriftführer

- dem Tauschwart

- dem Leiter des Rundsendedienstes

- dem Obmann für Literatur

- dem Obmann für Jugendarbeit

- dem Chronisten

Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende, der stellv. Vorsitzende und der Kassenwart. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.

Die Vereinigung mehrerer Ämter innerhalb des Vorstandes auf eine Person ist zulässig.
Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

Die Vorstandsmitglieder werden mit Stimmzettel oder, falls kein Einspruch vorliegt, in offener Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit von den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern gewählt.

 

3. Der Ehrenrat

Der Ehrenrat setzt sich in besonderer Weise für die Wahrung der Traditionen des Vereins und seinem Fortbestand ein. Er unterstützt den Vorstand des Vereins mit Empfehlungen.

Dem Ehrenrat gehören an:

- die Ehrenmitglieder

- in Ehren ausgeschiedene Vorstandsmitglieder

- der Vorsitzende des Vereins

Der Ehrenrat bestimmt aus seinen Reihen einen Sprecher.

Der Ehrenrat tritt nach Bedarf zusammen.

 

4 Die Interessengemeinschaften

Einzelne Mitglieder des Vereins können sich zu Interessengemeinschaften zusammenschließen.

Sie dienen dem Zweck:

- der Zusammenarbeit von Philatelisten eines speziellen Sammelgebiets;

- der langfristigen Vorbereitung und Durchführung philatelistischer Vorhaben;

- der Förderung der Jugend- und Kinderphilatelie.

Die Interessengemeinschaften organisieren ihre Tätigkeit unter Einhaltung der Rahmenbedingungen der Satzung des Vereins selbständig. Sie informieren den Vorstand regelmäßig über ihre Vorhaben.

 

5. Der Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Vereinsmitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Er wird in der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Prüfungsausschuss prüft nach Abschluss des Rechnungsjahres den Zahlungsverkehr des Vereins und erstellt einen Prüfungsbericht.

 

§6 Vereinseinrichtungen

 

Zur Verwirklichung der philatelistischen Aufgaben des Vereins bestehen folgende Einrichtungen:

- das Vereinsarchiv mit der Chronik des Vereins;

- die philatelistische Bibliothek;

- der Auswahlrundsendedienst;

- die vereinseigene Briefmarkenversteigerung.

Für jede Einrichtung beschließt der Vorstand eine Ordnung, für deren Durchsetzung das dafür gewählte Vorstandsmitglied verantwortlich ist.

 

§7 Vermögen und Finanzierung des Vereins

 

1. Das Vereinsvermögen besteht aus:

- dem Geldvermögen;

- dem Sachvermögen;

- dem Traditionsobjekt.

Es wird durch den Vorstand verwaltet.

 

2 Die Vereinstätigkeit wird finanziert aus:

- den Beiträgen der Mitglieder;

- den Spenden und Schenkungen;

- Überschussmitteln aus der laufenden Vereinstätigkeit.

 

3. Die Aushändigung der Jahresmitgliedskarte ist an die Entrichtung des Jahresbeitrags gebunden. Er ist im ersten Quartal fällig. Die Höhe wird jährlich festgelegt. Er kann gestaffelt werden.

Beitragsfreiheit kann auf Beschluss des Vorstands für ordentliche und jugendliche Mitglieder auf begrenzte Zeit gewährt werden. Die Beitragsfreiheit gilt nicht für den Beitrag im BDPh.

 

4. Zur Arbeit mit den finanziellen Mitteln beschließt der Vorstand einen Jahresfinanzplan.

 

§8 Die Beziehungen zum Kulturbund e.V.

 

Der Verein pflegt die traditionell gewachsenen Bindungen zum Kulturbund e.V. .

Vereinsmitglieder, die Mitglied im Kulturbund sind, schließen sich zu einer Interessengemeinschaft „Philatelisten im Kulturbund Leipzig e.V.“ zusammen. Der Verein strebt deshalb eine enge Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Interessengemeinschaften des Kulturbund Leipzig e.V. an.

 

§9 Der Verein stiftet eine Ehrenmedaille,

 

die auf gemeinsamen Vorschlag des Ehrenrates und des Vorstands verliehen wird. Damit werden Mitglieder und Personen geehrt, die sich um die Entwicklung der Philatelie und des Vereins verdient gemacht haben.

 

Satzungsänderungen

 

Über eine Satzungsänderung entscheidet die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelstimmenmehrheit.

 

Inkrafttreten der Satzung

 

Die Satzung und Satzungsänderungen treten mit dem Tag der Eintragung in das Vereinsregister beim Kreisgericht Leipzig in Kraft.

 

 

 

 

Leipzig, den 1. August 1998

 

 

Vorsitzender

 

stellv. Vorsitzender

 

Kassenwart

Veranstaltungen
 
 
 
Kontakt
 

Kontakt Bild

 

Werner Rudolf Gunstheim, Vereinsvorsitzender

 

Adresse:
Kochstraße 78
04275 Leipzig

 

E-Mail:

 

Mobil: 0163 2856852